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Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

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1 Vertragsparteien

1.1 Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Kund*in (Auftraggeber*in) und AuszeitFux e.U., Fuchsröhrenstraße 15/33, 1110 Wien

1.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so bedingt dies kein Vertragsverhältnis zwischen der/dem beauftragten Dritten und der Auftraggeber*in

 

2 Vertragsgrundlage

2.1 Alle vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen des Auftragnehmers) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2.2 Gegenbestätigungen der Auftragsgeber*in unter Hinweis auf die eigenen Bedingungen werden hiermit widersprochen, außer die Auftragnehmerin hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

3 Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

3.1 Angebote der Auftragnehmerin sind stets freibleibend und unverbindlich.

3.2 Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlicher Gegenstand von dem Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung.

3.3 Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages der Auftraggeber*in. Dies muss schriftlich (per Post, per Mail etc.) erfolgen.

3.4 Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.

 

4 Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

4.1 Die Auftragnehmerin ist für den Inhalt der von ihr im Auftrag der Auftraggeber*in verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangtextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit der Auftraggeber*in. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag der Auftraggeber*in zu erbringenden Leistungen ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Rechnungen, Dokumente, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen die von der Auftragnehmerin im Auftrag der Auftraggeber*in bearbeitet werden oder die von der Auftragnehmerin aufgrund des Vertrages mit der Auftraggeber*in gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden. Die Auftragnehmerin übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

4.2 Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsanspruch als vereinbart.

 

5 Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1 Die Auftraggeber*in stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens der Auftraggeber*in oder ihrer Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden.

5.2 Alle Datenträger, die die Auftraggeber*in zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt die Auftraggeber*in der Auftragnehmerin alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt der Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei.

5.3 Erbringt die Auftraggeber*in eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw. von der Auftraggeber*in selbst zu tragen.

 

6 Lieferung, Termine und Fristen

6.1 Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Die Auftragnehmerin haftet nur für den ordnungsgemäßen Versand der Daten. Jedoch nicht für die Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.

6.2 Die in den Verträgen genannte Leistungstermine oder –fristen sind nur dann bindend, wenn sie von der Auftraggeber*in und von der Auftragnehmerin schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat die Auftraggeber*in dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

6.3 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der Auftraggeber*in bereitzustellender Unterlagen im angegebenen Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

6.4 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt die Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde.

6.5 Kommt die Auftragnehmerin in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt usw. ein, so ist der Ersatz des mittelbaren ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.

6.6 Macht die Auftraggeber*in vom Rücktritt Gebrauch, so hat die der Auftragnehmerin, die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche der Auftraggeber*in sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

6.7 Die Lieferung erfolgt entweder per Post, Bote, E-Mail oder persönlich. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

6.8 Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post, Bote oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeber*in. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten der Kund*in.

6.9 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der Auftraggeber*in der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Weiters entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und der gleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.

 

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in jener Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Versand- und Transportkosten (z.B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten der Auftraggeber*in.

7.2 Die Vergütung der bestellten Leistung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Die Rechnung erhält die Auftraggeber*in per E-Mail, sobald ein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auf Anforderung wird des Weiteren eine schriftliche Rechnung versandt.

7.3 Die Rechnung ist sofort nach dem Erhalt ohne jeden Abzug mittels Banküberweisung zu begleichen. Etwaige Überweisungsgebühren sind von der Auftraggeber*in zu tragen.

7.4 Die Leistungserbringung seitens der Auftragnehmerin ist erst dann verpflichtend, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

7.5 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Auftragnehmerin verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

7.6 Ist eine Abholung vereinbart und wird diese von der Auftraggeber*in nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht der Auftraggeber*in ein.

7.6 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtig, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.

7.7 Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftraggeber*in und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis die Auftraggeber*in ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Auftraggeber*in keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

7.8 Die Auftraggeber*in ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung durch Mängelrügen oder Gegenansprüche nur berechtigt, wenn die Auftragnehmerin dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

 

8 Zeiterfassung, Zeitabrechnung

8.1 Die Zeiterfassung erfolgt mittels Toggl.

8.2 Die erbrachte Leistung werden im 15-Minuten Takt abgerechnet.

 

9 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

9.1 Es gilt der Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Fotokopien, Anschreiben, Scans, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin und unterliegen ihrem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von der Auftragnehmerin hergestellt wurden, weder von der Kund*in noch von Dritten nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Nicht autorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge.

9.2 Bei allen an die Auftragnehmerin übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber*in die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, welche aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass die Auftraggeber*in über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

 

10 Leistungsmängel, Haftung, höhere Gewalt

10.1 Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel bei der Auftragnehmerin angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.

10.2 Zur Mängelbeseitigung hat die Auftraggeber*in der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Behebung zu gewähren. Verweigert sie diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat die Auftraggeber*in keinen Anspruch auf Preisminderung.

10.3 Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann die Auftraggeber*in vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei wesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen die Auftraggeber*in nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlung oder zur Aufrechnung.

10.4 Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für

unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.

10.5 Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltepflichten).

10.6 Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information und jegliche Verzögerungen bei der Übermittelung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

10.7 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbeitrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden bestehen nicht.

10.8 Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Abrechnungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände, wie Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter, Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen im Verschulden des Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte Schäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstanden sind. Es besteht insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Datenträger, Briefpapier usw. wird für Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es besteht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

10.9 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin der Auftraggeber*in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeber*in vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftraggeber*in hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

10.10 Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

11 Vertraulichkeit, Datenschutz

11.1 Die Auftraggeber*in und Auftragnehmerin sind einander zur vertraulichen Bestimmung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

11.2 Angebot und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

11.3 Die Auftragnehmerin hat Dritte, deren sie sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

11.4 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der Auftragnehmerin mittels EDV verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

11.5 Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl bei Transfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Die Auftraggeber*in wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

12 Rücktritts- und Widerrufsrecht

12.1 Die Auftraggeber*in hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen Zugang der

Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf hat schriftlich per E-Mail oder per Post zu erfolgen. Zur Fristenwahrung genügt die Absendung der Frist.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Widerrufsfrist zu beginnen. Die Auftraggeber*in stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

12.3 Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen von der Auftraggeber*in nicht mehr - auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von der Auftragnehmerin ein angemessenes Entgelt einbehalten.

12.4 Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Breich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

 

13 Kündigung

13.1 Die Auftraggeber*in ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat sie jedoch die bis zur Stornierung entstanden Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu zahlen.

13.2 Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach AGB zu ersetzen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält die Auftraggeber*in die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellung sowie alle eigenen Unterlagen zurück.

13.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast hat die Auftragnehmerin.

 

14 Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wird sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Auftrag der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

 

15 Sonstiges

15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Ebenfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.

15.2 Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

16 Anwendbares Recht

16.1 Für diese AGB sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeber*in gilt ausschließlich das österreichische Recht.

16.2 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Wien Erfüllungsort, Zahlung und Lieferung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Wien.

 

 

Stand: November 2022

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